Beitragsordnung

Beitragsordnung des Fördervereins Ida Grundschule e.V. (Gemäß § 8 der Vereinssatzung)

1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen (§8 der Satzung) und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

2. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest. Die festgesetzten Beträge treten mit Eintragung der Satzungsänderung vom 10.04.2000 in Kraft.

3. Jahresbeiträge: Der Mindestbetrag pro Jahr und Mitglied beträgt 20,- EURO. Die Zahlung höherer Beträge ist freigestellt.

4. Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.

5. Der Einzug des Mitgliedbeitrags erfolgt durch Lastschrifteinzug. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich. Die bei Nichteinlösung anfallenden Bankentgelte für Rücklastschriften (z.B. “ mangels Deckung“, „Konto geschlossen“ etc.) sind vom Mitglied zu tragen.

6. Die Beiträge werden erstmals nach Ihrem Beitritt und dann widerruflich zum Schuljahresanfang per Lastschrift abgebucht. Ihre Mitgliedschaft ist übrigens jederzeit zum Jahresende kündbar und Ihre Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar.